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Bitte beachten Sie für
Ihre Ballonflug-Aktion
die folgenden Hinweise:
Wir, das Team von Peggy Prassol Ballondekorationen sind professionelle
Ballongestalter -
aus diesem Grund ist es ist unsere Pflicht, Sie auf einige gesetzliche
Bestimmungen hinzuweisen, denn unter bestimmten Voraussetzungen bedürfen Ballonstarts lt. § 16a der LuftVO
einer
Genehmigung durch die
Deutsche Flugsicherung GmbH.
Hierfür gilt generell bundesweit:
Bei Ballonaufstiegen ab
20 Ballons im Umkreis vom 15 km um
Internationale Flughäfen, Regionalflughäfen und Militärflugplätzen, sowie bei Aufstiegen von mehr als 500 Ballons
sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Ballonflug
bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) anzumelden. Dieses ist unkompliziert und kostenfrei
möglich und sollte bitte (lt. Vorgabe der DFS) bis 10 Werktage vor der Veranstaltung
geschehen.
Der Antrag kann per Fax oder
Online gestellt werden - bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter
www.dfs.de
- Eingabe: Ballonaufstieg.
Die Standardauflagen - keine Ballontrauben (die Ballons sollen einzeln,
nicht gebündelt fliegen), kein brennbares Gas,
keine harten Gegenstände (Wunderkerzen, Knicklichte, etc.) sind einzuhalten.
Besonders zu beachten ist,
dass es mittlerweile seit einigen Jahren verboten ist, Ballons mit Wunderkerzen steigen zu lassen.
Diesbezüglich erlauben wir uns weiterhin
darauf hinzuweisen, dass seit dem 1. Mai 2009 auch das Steigenlassen von so
genannten Skylaternen in NIEDERSACHSEN verboten ist. Bitte informieren Sie sich unbedingt nach den neusten
gesetzlichen Bestimmungen - ggf. auch für andere Bundesländer oder spezielle
Regionen!
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